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Letzte Aktualisierung:
23.06.2014

Tarifpolitik
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 dbb Beamtenbund

Unser Berufsverband ist Mitglied im Bayerischen Beamtenbund (BBB) und damit im Deutschen Beamtenbund (dbb)

Der dbb ist die Vertretung, nicht nur in beamtenrechtlichen Fragen,  sondern auch tarifrechtlich und damit für Tarifverhandlungen zuständig.

 Tarifgespräche mit dem Bay. Finanzministerium

Auch die Tarifpolitik mit dem TV-L und seinen Nachteilen für die Ärzte des ÖGD im Gegensatz zu den klinisch tätigen angestellten Medizinern ist ein Arbeitsfeld. Schon jetzt wirkt sich der Tarifvertrag auf die Gewinnung neuer Kolleginnen und Kollegen sehr deutlich und negativ aus.
Unser Landesverband ist, zusammen mit der dbb Tarifunion und dem BBB in Gesprächen mit dem Finanzministerium eingetreten, um im Rahmen des TV-L für Angestellte eine dringend notwendige Angleichung an den TV-L für Ärzte (im klinischen Bereich) zu erreichen.
Unsere Position haben wir am 14.11.2007 im Rahmen von Tarifverhandlungen zusammen mit Vertretern der dbb Tarifunion und des BBB sehr deutlich im Finanzministerium zum Ausdruck gebracht. Die im TV-L genannte Option, den TV-L Ärzte zu öffnen (Öffnungsklausel § 41) wurde sehr nachdrücklich abgelehnt. Wir werden weiterhin, sowohl in Bayern als auch auf Bundesebenen  diese berufspolitische Arbeit fortsetzen.

 Position des Bundesverbandes

In vielen Bundesländern ist der Anteil der nicht verbeamteten Kolleginnen und Kollegen im ÖGD deutlich geringer so dass die Tarifpolitik noch wichtiger ist. Aber auch für den bay. ÖGD hat diese Frage große Bedeutung.

Seit Jahren wird - auch durch den aktuellen Bundesvorstand - die unterschiedliche Vergütung der Ärztinnen und Ärzte des ÖGD im Verhältnis zu den Klinikärzten als Problem dargelegt. Dadurch dass ein Arzt beim wechsel in den ÖGD zwischen 600 € und über 1.000 € im Monat weniger verdient ist die Gewinnung qualifizierten Nachwuchses immer schwieriger geworden.

Mittlerweile ist die Situation so kritisch, dass die Handlungsfähigkeit des ÖGD in nicht wenigen Landkreisen kaum mehr gegeben ist. Bei Krisensituationen droht ein Kollaps!

Im Rahmen des Bundeskongresses in Erfurt 2012 wurde der schon bestehende Ärztemangel im ÖGD (siehe Artikel im Deutschen Ärzteblatt) durch Frau Dr. Teichert klar dargestellt.  “€žBei der letzten Zählung im vergangenen Jahr waren deutschlandweit rund  200 Öffentliche Ärztestellen nicht besetzt”, sagte sie. Laut  Teichert-Barthel arbeiten rund 3.000 Mediziner als Amtsärzte. Sie  erhielten bis zu 1.000 Euro netto weniger im Monat als ihre Kollegen in  Krankenhäusern.

In Trier demonstrierten, für viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer war es das allererste Mal in ihrem Leben, die Amtsärzte für eine Verbesserung der Situation, vor allem auch um dem ÖGD in der Zukunft eine Handlungsfähigkeit zu erhalten.
Wie von der Bundesvorsitzenden Frau Teichert klar dargestellt: Ohne bessere Bezahlung der Ärzte finden  Gesundheitsämter keine neuen Mediziner mehr und können den  Gesundheitsschutz der Bevölkerung nicht mehr garantieren.

Mehr und aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Facebookseite und der des BVÖGD.

 Tarifpolitik auf Bundesebene seit Jahren Thema!

Schon im Rahmen des Bundeskongresses im April 2007 in Sachsen nahm der damalige Bundesvorsitzende Dr. Klaus Walter eindeutig Stellung:
Ohne tarifliche Gleichstellung der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) mit an Krankenhäusern angestellten Ärztinnen und Ärzten keine Sicherstellung des Öffentlichen Gesundheitsschutzes erreichbar.

Dies wird in der gemeinsamen Erklärung der folgenden medizinischen Verbände bzw. Fachgesellschaften unterstützt:

  • Bundesverband der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes - BVÖGD
  • Verbund für angewandte Hygiene - VAH Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin - GHUP
  • Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie - DGHM
  • Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene - DGKH
  • Berufsverband Deutscher Hygieniker - BdH Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie - BÄMI

 Wortlaut der Stellungnahme

57. Wiss. Kongress der Ärzte und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vom 26.-28. April 2007 in Bad Lausick, Sachsen

- Der Vorsitzende: Dr. Klaus Walter -
Im April 2007

Ohne tarifliche Gleichstellung der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) mit an Krankenhäusern angestellten Ärztinnen und Ärzten keine Sicherstellung des Öffentlichen Gesundheitsschutzes erreichbar.

Gemeinsame Erklärung der folgenden medizinischen Verbände bzw. Fachgesellschaften:

  • Bundesverband der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes - BVÖGD
  • Verbund für angewandte Hygiene - VAH Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin - GHUP
  • Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie - DGHM
  • Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene - DGKH
  • Berufsverband Deutscher Hygieniker - BdH Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie - BÄMI

Die Tarifabschlüsse des TVöD und TV-L und die vom Marburger Bund erreichten Vereinbarungen sehen für Ärzte an Krankenhäusern oder Universitätskliniken besondere Bedingungen vor. Diese Krankenhaus-Tarife gelten allerdings nicht für an den Gesundheitsämtern bzw. im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) tätige Ärztinnen und Ärzte. Dies führt zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Gewinnung (und Erhaltung) von ärztlichem Personal im ÖGD, weil der Verdienst deutlich niedriger ist als im Krankenhaus.

Die oben genannten Verbände und med. Fachgesellschaften sehen diese Entwicklung mit grosser Sorge, weil die Gewinnung von qualifiziertem Personal für die vielschichtige und verantwortungsvolle Tätigkeit des ÖGD dadurch erschwert, wenn nicht gar gänzlich unmöglich wird und sich auf Dauer verheerende Auswirkungen für den ärztlichen Nachwuchs innerhalb des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ergeben werden.

Um die breitgefächerten Tätigkeiten einer Ärztin/eines Arztes an einem Gesundheitsamt, die ein enorm grosses Spektrum an Spezialwissen verlangen, erfüllen zu können, sind Facharzt-Qualifikationen erforderlich, wobei eine Doppelausbildung sowohl im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes als auch in einem der Fachgebiete Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kinderheilkunde, Hygiene und Umweltmedizin oder Psychiatrie hierfür die Grundlage bilden.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist die entscheidende Institution, die den Gesundheitsschutz und die Gesundheitsförderung der Bevölkerung u.a. bei der Hygiene-Überwachung in allen öffentlichen Bereichen wie Krankenhaus, Alten- und Pflegeheimen, den Infektionsschutz einschliesslich des antipandemischen Managements und den Schutz vor umweltbedingten Risiken sicherzustellen hat und diese Belange im kommunalen Bereich vertritt. Die bisherigen Erfolge bei der Verbesserung von Lebenserwartung um mehr als 35 Jahren in den letzten 100 Jahren und die Lebensqualität sind ohne einen funktionierenden Gesundheitsdienst mit hoher ärztlicher Kompetenz nicht zu erreichen gewesen. Sie verlangen auch für die Zukunft die Sicherstellung kompetenten ärztlichen Sachverstandes und der hierzu erforderlichen Infrastruktur und der notwendigen Anreize, ohne die auch die Politik nicht die notwendige Orientierung haben wird.

Um die Einstellung von hinreichend ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte weiterhin zu ermöglichen und ein Abwandern qualifizierter Ärztinnen und Ärzte aus den Gesundheitsämtern hin zu besser bezahlten Tätigkeiten außerhalb des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu verhindern, ist - unbeschadet der unterschiedlichen und uneinheitlichen Arbeitszeitregelungen - eine tarifliche Gleichbehandlung der angestellten Ärztinnen und Ärzte im Fachdienst Gesundheit entsprechend den Eckpunkten des VKA unbedingt notwendig. Zusätzlich ist die gesetzliche Einführung einer besonderen Stellenzulage für beamtete Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst in vergleichbarer Höhe erforderlich.

Die Fachgesellschaften fordern aufgrund der ohne tarifliche Nachsteuerung absehbaren dramatischen Konsequenzen für den öffentlichen Gesundheitsschutz und die öffentliche Gesundheitsförderung alle Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung auf, sich jetzt und nachhaltig für diese Angleichung der Tarife einzusetzen. Es gilt, insbesondere in Zeiten zunehmender infektiologischer und umweltmedizinischer Risiken der Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung gerecht zu werden.

Bad Lausick, 26. April 2007

Alle Informationen auf dieser Website: © 2003 - 2014 - Ärzteverband Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e.V.
Vereinsregister beim Amtsgericht München - VR 4582
 Landesverband: www.oegd-bayern.de - www.amtsarzt.info - auf Facebook - Impfen auf Facebook
Bundesverband: www.aerzte-oegd.de -  - www.oegd.info - und Kongress: www.bvoegd.de
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